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   LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21   

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https://dejure.org/2022,59333
LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21 (https://dejure.org/2022,59333)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2022 - L 10 R 1330/21 (https://dejure.org/2022,59333)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - L 10 R 1330/21 (https://dejure.org/2022,59333)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Diese zur früheren Rechtslage entwickelten Grundsätze sind auch für Ansprüche auf Renten wegen Erwerbsminderung nach dem ab dem 01.01.2001 geltenden Recht weiter anzuwenden (vgl. zuletzt BSG 11.12.2019, B 13 R 7/18 R, in juris).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Im Übrigen stellt der Senat noch fest, dass beim Kläger auch keine schwere spezifische Leistungsbehinderung in Gestalt einer Einschränkung seiner Wegefähigkeit (vgl. dazu nur BSG 12.12.2011, B 13 R 79/11 R, in juris) vorliegt.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Unter Zugrundelegung all dessen kann der Senat offenlassen, ob das vom SG eingeholte Sachverständigengutachten des R3 in Ansehung eines Zeitraums von - wenn auch nur knapp - über sechs Monaten zwischen Untersuchung (27.06.2019) und Abfassung des schriftlichen Gutachtens (09.01.2020) verwertbar ist (s. dazu Urteil des 6. Senats des Landessozialgerichts - LSG - Baden-Württemberg vom 27.03.2014, L 6 U 4001/13, in juris, mit vergleichendem Hinweis auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - 27.04.1993, GmS-OGB 1/92, in juris; Thüringer LSG 24.08.2017, L 1 U 121/14, in juris).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist vorliegend nicht erforderlich (vgl. BSG 14.09.1995, 5 RJ 50/94, in juris, auch zum Nachfolgenden).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Soweit H1 (Arztbrief vom 29.01.2021) gemeint hat, der Kläger sei auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar, kommt es darauf - wie oben bereits dargelegt - nicht entscheidend an, weil unerheblich ist, ob dem Kläger überhaupt ein leidensgerechter freier Arbeitsplatz angeboten werden kann, denn dieses Risiko trägt die Arbeitsverwaltung, nicht jedoch die gesetzliche Rentenversicherung, die ihre Versicherten allein vor den Nachteilen einer durch Krankheit oder Behinderung geminderten Leistungsfähigkeit zu schützen hat (vgl. BSG 14.05.1996, 4 RA 60/94, in juris).
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Im Rahmen der Prüfung von Erwerbsminderung kommt es nicht auf eine bestimmte Diagnosestellung oder Bezeichnung von Befunden an, sondern auf die Beeinflussung des individuellen quantitativen sowie qualitativen Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen (Bundessozialgericht - BSG - 28.02.2017, B 13 R 37/16 BH, in juris), also auf die durch die Gesundheitsstörungen verursachten funktionellen Beeinträchtigungen.
  • BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Aussagekraft einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Soweit der Kläger noch auf den bei ihm vorliegenden GdB verwiesen hat, führt dies zu keiner anderen Bewertung, denn dem kommt hinsichtlich der zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit keinerlei Aussagekraft zu (BSG 19.09.2015, B 13 R 290/15 B, in juris).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn ein Versicherter noch vollschichtig körperlich leichte Arbeiten ohne Heben und Tragen von Gegenständen über 5 kg, ohne überwiegendes Stehen und Gehen oder ständiges Sitzen, nicht in Nässe, Kälte oder Zugluft, ohne häufiges Bücken, ohne Zwangshaltungen, ohne besondere Anforderungen an die Fingerfertigkeit und nicht unter besonderen Unfallgefahren zu verrichten vermag (BSG a.a.O.; BSG 27.04.1982, 1 RJ 132/80, in juris).
  • LSG Thüringen, 24.08.2017 - L 1 U 121/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung der Vorgaben nach § 118 Abs 1 SGG iVm

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Unter Zugrundelegung all dessen kann der Senat offenlassen, ob das vom SG eingeholte Sachverständigengutachten des R3 in Ansehung eines Zeitraums von - wenn auch nur knapp - über sechs Monaten zwischen Untersuchung (27.06.2019) und Abfassung des schriftlichen Gutachtens (09.01.2020) verwertbar ist (s. dazu Urteil des 6. Senats des Landessozialgerichts - LSG - Baden-Württemberg vom 27.03.2014, L 6 U 4001/13, in juris, mit vergleichendem Hinweis auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - 27.04.1993, GmS-OGB 1/92, in juris; Thüringer LSG 24.08.2017, L 1 U 121/14, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Unter Zugrundelegung all dessen kann der Senat offenlassen, ob das vom SG eingeholte Sachverständigengutachten des R3 in Ansehung eines Zeitraums von - wenn auch nur knapp - über sechs Monaten zwischen Untersuchung (27.06.2019) und Abfassung des schriftlichen Gutachtens (09.01.2020) verwertbar ist (s. dazu Urteil des 6. Senats des Landessozialgerichts - LSG - Baden-Württemberg vom 27.03.2014, L 6 U 4001/13, in juris, mit vergleichendem Hinweis auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - 27.04.1993, GmS-OGB 1/92, in juris; Thüringer LSG 24.08.2017, L 1 U 121/14, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Das Gutachten ist schon nicht im Wege des Sachverständigenbeweises (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 411 Zivilprozessordnung - ZPO -) als Sachverständigengutachten verwertbar - was das SG übersehen hat -, weil zwischen der Untersuchung der Klägerin durch S6 (21.07.2022) und der Vorlage des schriftlichen Gutachtens (15.03.2023) ein Zeitraum von fast acht Monaten verstrichen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26.07.2022, L 10 R 1330/21, n.v.; Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg 25.09.2020, L 8 R 2033/19, in juris, Rn. 40; 27.03.2014, L 6 U 4001/13, in juris, Rn. 50; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 118 Rn. 11n); die Beklagte hat dies zu Recht ausdrücklich geltend gemacht.
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